1994/01/01 by Heinz-Herbert Noll, Noll, Heinz-Herbert
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paper · doi:10.15464/isi.12.1994.5-8
openalex publication_date 1994/01/01 · openalex created_date 2025/10/10 · openalex updated_date 2026/08/01
Das Bedürfnis nach Sicherheit gehört zu den wenigen Grundbedürfnissen über die es einen allgemeinen Konsens gibt. Die Garantie der öffentlichen Sicherheit, d.h. der Schutz der 'Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger, sowie der Rechtsordnung und der Einrichtung des Staates' macht daher eine wesentliche Komponente der Lebensqualität in einer Gesellschaft aus. Dabei hat sich gezeigt, daß die Bürger der öffentlichen Sicherheit eine um so größere Deutung für ihre Wohlfahrt beimessen, je mehr sie gefährdet erscheint. Um die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu beurteilen, ist neben der faktischen Kriminalitätsbelastung und den objektiven Risiken, Opfer eines Verbrechens zu werden auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger zu berücksichtigen. Ängste und Besorgnisse, Gefühle der Bedrohung und Unsicherheit in der Bevölkerung sind als Maßstab für die Gewährleistung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit nicht weniger bedeutsam als Zahlen über Delikte, Täter und Opfer von Verbrechen, wie sie z.B. die polizeiliche Kriminalstatistik oder spezielle Täter- und Opferbefragungen liefern. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen der objektiven Kriminalitätsbelastung und dem subekjektiven Sicherheitsempfinden durchaus komplex. In die subjektive Wahrnehmung und Bewertung der öffentlichen Sicherheit gehen neben der tatsächlichen Gefährdung durch Kriminalität noch weitere Faktoren mit ein: die persönliche Betroffenheit und die Berichterstattung in den Medien, über die der Durchschnittsbürger zumeist seine Informationen über Verbrechen bezieht, Unterschiede in den Sicherheitsansprüchen und im Toleranzniveau gegenüber Kriminalität, sowie Unterschiede in der Ängstlichkeit und der Vulnerabilität, d.h. den Möglichkeiten, sich selbst zu schützen und Risiken vorzubeugen.