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Schaden, Interesse und Differenzhypothese

2026/01/01 by Marco Birkholz · 1 voice
Business, Management and Accounting · Psychology · #Corporate Management and Leadership #Organizational Management and Change #Psychology, Coaching, and Therapy

paper · doi:10.3790/978-3-428-59690-4

openalex publication_date 2026/01/01 · openalex created_date 2026/01/17 · openalex updated_date 2026/07/02

Abstract

Ausgehend von der Beobachtung, dass in der Dogmatik des Schadensrechts seit Langem ein Zustand der Rechtsunordnung besteht, widmet sich die Arbeit den Grundbegriffen Schaden, Interesse und Differenzhypothese. In einer dogmengeschichtlichen Längsschnittuntersuchung werden zunächst die Differenzhypothese und ihr Ursprung im römisch-rechtlichen quod interest untersucht, um herauszuarbeiten, ob diese in die §§ 249 ff. BGB Eingang gefunden haben. Es wird gezeigt, dass das Schadensrecht auf einer Zusammenführung unterschiedlicher Rechtsschichten beruht, was wesentliche Ursache für den unordentlichen Rechtszustand ist. Außerdem wird der Schadensbegriff in den Blick genommen. Der lange währende Streit dazu wird historisch und dogmatisch kontextualisiert. In dem Bemühen Rechtsunordnung zu reduzieren, wird der Schadensbegriff als Tatbestandsmerkmal eines jeden Schadensersatzanspruchs auf den begrifflichen Kern, die unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Gütern, zurückgeführt.

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