2025/10/15 by Panagiotidis, Jannis
#15.38 - Europäische Geschichte nach 1945 #940 - Geschichte Europas #Freizügigkeit #Grenzen #Liberalismus #Menschenrechte #Migrationsethik #Staatsbürgerschaft
paper · doi:10.48693/782
Freizügigkeit beschreibt grundsätzlich das Recht von Individuen, sich frei zu bewegen. Sie kann auf verschiedenen Ebenen existieren, innerstaatlich und zwischen Staaten. Dieser Beitrag verbindet begriffliche mit konzeptuellen und historischen Überlegungen zum Thema Freizügigkeit, wobei der Fokus vor allem auf dem deutschsprachigen Raum und auf Europa bzw. dem Euroatlantik liegt. Freizügigkeit erweist sich darin als ein Konzept, das in Frühneuzeit und Neuzeit in Abgrenzung von feudalen Mobilitätsbeschränkungen entstanden ist. Es wurde dann zentraler Bestandteil einer klassisch-liberalen Wirtschaftsordnung. Freizügigkeit unterliegt zugleich dem von James Hollifield beschriebenen „liberalen Paradox“, demgemäß Staaten in einer liberalen Marktordnung einerseits von Marktkräften zu offenen Grenzen gedrängt werden, die liberale Verfasstheit des Staates andererseits aber ein gewisses Maß an Schließung und Abgrenzung verlangt, um den liberalen Gesellschaftsvertrag nicht zu gefährden. Freizügigkeit lässt sich weiterhin unterschiedlich konzeptualisieren als die Freizügigkeit von Arbeitnehmer:innen und damit als die Mobilität des Faktors Arbeit (wie in der frühen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), oder als die Freizügigkeit von Personen als Personen, was ihr eine bürgerrechtliche (wie im Rahmen der EU-Staatsbürgerschaft) oder menschenrechtliche Dimension verleiht. Ein umfassendes Menschenrecht auf Freizügigkeit gibt es allerdings nicht. Freizügigkeit ist schließlich auch ein wichtiges Thema migrationsethischer Debatten über open borders oder no borders.