2025/04/04 by Bräsicke, Nadine, Berendes, Karl-Heinz, Hartmann, Henrik
#Fungizide #Herbizide #Insektizide #Pflanzenschutzmittel #Rodentizide #Waldschutz
paper · doi:10.5073/jfk.2025.02.09
Der Klimawandel fördert die Häufigkeit von extremen Wetterlagen, die abiotische und biotische Störungen in Wäldern verstärken und damit die Forstwirtschaft vor große Herausforderungen stellt. Für die Schadensbegrenzung werden neben vorbeugenden Handlungsoptionen (wie waldbauliche Maßnahmen) ebenso z. B. Maßnahmen der sauberen Waldwirtschaft (Entzug von Brutraum u. a. für Holz- und Rindenbrüter) umgesetzt. In bedrohlichen bis existenzgefährdenden Waldschutzsituationen erlaubt der im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) beschriebene integrierte Pflanzenschutz den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel (PSM), als Ultima Ratio. Bei Natur- und Umweltschutzbehörden werden Bedenken wegen möglicher Nebenwirkungen von PSM geäußert, während in den Medien mitunter der Eindruck entsteht, dass die Anwendung von PSM in der Forstwirtschaft gängige Praxis ist. Der vorliegende Artikel zeigt Daten zum PSM-Einsatz von 2015 bis 2020, die auf den Jahresberichten der Landesministerien basieren, die 3,3 Mio. der insgesamt 11,5 Millionen Hektar Wald in Deutschland bewirtschaften (Thünen, 2022). Während der sechs Jahre wurden insgesamt 13.675 ha Wald (0,41 % der Fläche, durchschnittlich 2.279 ha/Jahr) mit PSM behandelt. Davon erfolgte auf 2.657 ha (0,08 %, durchschnittlich 443 ha/Jahr) eine Anwendung mit Insektiziden. Die hier vorgestellten Daten decken jedoch nur 29 % der gesamten Waldfläche in Deutschland ab. Generell werden mehr als 80 % aller deutschen Wälder nach den Vorschriften von Holzzertifizierungen bewirtschaftet (1,17 Mio. ha nach FSC (2024); 8,7 Mio. ha nach PEFC (2024)), bei denen der Einsatz von PSM nur in Ausnahmefällen möglich ist. Auch wenn es unmöglich ist, alle Anwendungen von PSM im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes vollständig zu vermeiden, so zeigen die gemeldeten Zahlen doch, dass sie sich auf einige wenige notwendige Anwendungen als letztes Mittel zur Regulierung von Schaderregern oder des vollständigen Waldverlustes bzw. erheblicher wirtschaftlicher Schäden beschränken.