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Duldung

2025/01/16 by Schütze, Theresa
#320 - Politik #89.40 - Innere Beziehungen des Staates: Allgemeines #Abschieberegime #Duldung #Kriminalisierung #Nichtabschiebbarkeit #Verwertung

paper · doi:10.48693/625

Abstract

Die Realität der Nichtabschiebbarkeit bildet einen Widerspruch zur grundlegenden Logik des Gehen-Müssens-oder-bleiben-Dürfens von Asyl- und Migrationsregimen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Duldung als Kategorie des deutschen Rechts und als migrationspolitischem Begriff. Die Duldung verwaltet den Widerspruch der Nichtabschiebbarkeit, indem sie eine Sonderkategorie und einen rechtlichen Schwebezustand erschafft. 1965 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt, wurde die Duldung seitdem auf eine im internationalen Vergleich beispiellos breite Bevölkerungsgruppe angewendet und hat zur Herausbildung eines eigenständigen Politik- und Diskursfeldes geführt. Dieses Diskursfeld spaltet sich in jüngeren Jahren immer stärker in eine Kriminalisierungslogik einerseits und eine Verwertungslogik andererseits. Der Beitrag beleuchtet diese Diskursentwicklung und deren rechtliche Konsequenzen ebenso wie die historischen Anfänge der Duldung in (West-)Deutschland, geht auf implizite Bedeutungen des Begriffes ein und erläutert, wie der Duldungsstatus als vermeintliches Übergangsinstrument die systematische und de facto langanhaltende Entrechtung Geduldeter bedingt. Dies verdeutlicht, dass die Duldung weit mehr ist als ein technisches Verwaltungsinstrument: Sie spiegelt die grundlegenden Spannungen eines Migrationsregimes wider, das auf der binären Logik von Aufnahme und Abschiebung basiert, aber die Realität der Nichtabschiebbarkeit nicht auflösen kann.

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