2023/06/16 by Kisker, Christoph, Buchmüller, Christian
paper · doi:10.48591/12v4-0d63
Mit der Verabschiedung des finalen Entwurfs des delegierten Rechtsakts zu Art. 27 Abs. 3 UAbs. 7 RED II am 10. Februar 2023 hat die Europäische Kommission einen entscheidenden Grundstein für die Wasserstoffwirtschaft gelegt. Der delegierte Rechtsakt enthält die Strombezugskriterien, die bei der Erzeugung von Wasserstoff einzuhalten sind, damit dieser als erneuerbar im Sinne der RED II gilt. Der vorliegende Beitrag stellt die Anforderungen detailliert dar und diskutiert ausgewählte Praxisfragen.