2001/01/01 by Claudia Bade, Bade, Claudia
Arts and Humanities · Social Sciences · #Bundesrepublik Deutschland #Denunziation #Diskriminierung #European history and politics #Federal Republic of Germany #German History and Society #German legal, social, and political studies #Justiz #Nachkriegszeit #Nationalsozialismus #Nazism #Rechtsprechung #Strafrecht #Vergangenheitsbewältigung #coming to terms with the past #criminal law #denunciation #discrimination #judiciary #jurisdiction #post-war period
paper · pdf · doi:10.12759/hsr.26.2001.2/3.70-85
openalex publication_date 2001/01/01 · openalex created_date 2025/10/10 · openalex updated_date 2026/07/28
Der Beitrag untersucht einige Prozesse (Landgericht Osnabrück) in der Nachkriegszeit der Bundesrepublik Deutschland wegen Denunziation, um die Probleme einer Vergangenheitsbewältigung mit rechtlichen Mitteln zu verdeutlichen. Die Autorin zeigt, dass der Blick der Justiz auf Denunziationen nicht nur rückwärtsgewandt war und sich auf die Debatte um das 'Rückwirkungsverbot' beschränkte. Vertreter der Justiz lehnten die Verfolgung von NS-Denunziationen aufgrund des Rückwirkungsverbots ab, wollten jedoch gleichzeitig auf rechtmäßige Anzeigen 'wahrer Tatsachen' als Mittel der Strafverfolgung nicht verzichten. So wurde bereits hier, ausgerechnet vor dem Hintergrund der Diskussionen über NS-Denunziationen, wieder Weichen gestellt, um 'positiv' besetzte Denunziationen weiterhin in den Dienst der Strafverfolgungsbehörden stellen zu können.