1996/01/01 by Stefan Griller, Griller, Stefan
Social Sciences · #European Union Policy and Governance
paper · pdf · doi:10.57938/58023338-68d8-4e01-afb1-54b1bdf845d4
openalex publication_date 1996/01/01 · openalex created_date 2025/10/10 · openalex updated_date 2026/07/23
Seit März 1996 tagt die in Art N Abs 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) vorgesehene Regierungskonferenz. Neben einer Fülle von Detailreformen steht dort auch ein Umbau der Fundamente der westeuropäischen Integrationsentwicklung seit dem 2. Weltkrieg auf der Tagesordnung. Demokratisierung der Union, Erhöhung der Transparenz und Effizienz der Entscheidungsmechanismen, nicht zuletzt zur Vorbereitung auf eine mögliche Verdopplung der Mitgliederzahl - das sind die Kristallisationspunkte der Debatte. Darin eingeschlossen sind die Fragen: Braucht die EU eine Verfassung? Soll sie zu einem Bundesstaat weiterentwickelt werden? Soll das Europäische Parlament zusammen mit oder statt dem Rat der EG zum zentralen Rechtsetzungsorgan werden? Fehlt nicht ein Europäisches Volk als zentrale Voraussetzung solcher Veränderungen? Es erscheint in Anbetracht der höchst unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten heute sehr zweifelhaft, ob in diesen Punkten weitreichende Ergebnisse erzielbar sein werden. Was immer das Resultat sein wird: Orientierung ist nötig, sei es zur besseren Fundierung von Verhandlungspositionen, sei es zur Beurteilung des Ergebnisses der Konferenz, sei es zur Festlegung der Desiderate für die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte. Eine solche Orientierung erfordert die Besinnung auf Grundfragen der Organisation von Staat und internationaler Gemeinschaft. (Textauszug)