2024/10/24 by Binder, Regina
#FOS: Law
paper · doi:10.35011/tirup/2024-9
Im Sommer 2024 wurde das österreichische Tierschutzgesetz (TSchG) neuerlich novelliert. Bereits im Rahmen der Vorbereitung der 2022 verabschiedeten Nov, des sog „Nutztierpakets“, war eine weitere Änderung des TSchG angekündigt worden, die sich auf Bestimmungen zum Schutz von Heimtieren fokussieren sollte. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Qualzuchtverbot, dessen Umsetzung bei weitestgehend unverändertem Tatbestand durch ein Maßnahmenbündel, insb durch die Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission, verbessert werden soll. Weitere Änderungen beziehen sich auf tierquälerische Hilfsmittel und auf das erst 2022 im TSchG verankerte Verbot des Kürzens der Vibrissen. Ab 1.7.2026 dürfen bestimmte Wildtiere und Hunde von Privatpersonen nur noch nach Erbringung eines Sachkundenachweises gehalten werden. Der Umfang der in der Heimtierdatenbank zu erfassenden Angaben wird erweitert und das Procedere der Eintragung geändert, um die Registrierung gekennzeichneter Hunde und Zuchtkatzen sicherzustellen. Die bereits bisher geltenden Verkehrsbeschränkungen werden übersichtlicher strukturiert und die Haltung von Heimtieren zum Zweck der Zucht wird zur Klarstellung im Vollzug als eigenständige Haltungsform von der gewerbsmäßigen und sonstigen wirtschaftlichen Haltung von Tieren abgegrenzt. Durch die Ausnahme landwirtschaftlicher Nutztiere aus sämtlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Qualzuchtverbotes entwickelt sich das TSchG zunehmend zu einem bloßen „Heimtierschutzgesetz“, wobei abzuwarten bleibt, welchen Beitrag die vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der Qualzuchtverbotes zur Verringerung der Qualzucht im Heimtierbereich zu leisten vermögen.