2009/01/01 by Helmut Weber, Weber, Helmut · 1 citation
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paper · pdf · doi:10.12759/hsr.34.2009.2.118-128
published in Social Science Open Access Repository (GESIS – Leibniz Institute for the Social Sciences) 34(2), 118-128 (GESIS - Leibniz Institute for the Social Sciences)
openalex publication_date 2009/01/01 · openalex created_date 2025/10/10 · openalex updated_date 2026/07/28
Das Recht kann als ein auf Tatsachen ausgerichtetes Regelsystem zur sozialen Steuerung menschlichen Verhaltens angesehen werden. Es enthält auch Regeln für angemessene Sanktionen bei Regelverstößen. In solchen Fällen steht das konkrete Verhalten einer Person - was sie tatsächlich tut oder getan hat - im Zentrum aller Erwägungen zur Tatbestandsverwirklichung und zu den möglichen Rechtsfolgen. Insoweit solche Tatsachen jedoch der Feststellung oder der Bewertung bedürfen, etwa vor Gericht, kann es hilfreich und manchmal sogar notwendig sein, den realen Ereignissen oder Entwicklungen alternative, kontrafaktische gegenüberzustellen und sie mit diesen zu vergleichen (In der Rechtssprache ist bei Letzteren gewöhnlich von 'hypothetischen' Ereignissen oder Entwicklungen die Rede.). Dies gilt insbesondere im Zusammenhang von Kausalitäts- und Schadensersatzfragen. In dem Vortrag sollen einige Beispiele solcher Fragen gegeben werden, vorwiegend auf der Grundlage des deutschen und des englischen Rechts, und es soll gezeigt werden, wie Erwägungen zum Kontrafaktischen nützliche Hilfsmittel bei der Beantwortung von Fragen im Faktischen sein können.