2025/02/04 by Halstenberg, Michael
paper · doi:10.60628/1614-6123-2025-1-65
Es ist es an der Zeit, sich von der gesetzlichen Verankerung des 1871 entwickelten Prinzip des Bauens nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verabschieden. Tatsächlich wird aufgrund gesetzlicher Anforderungen weitgehend nicht erfahrungsbasiert, sondern nach dem Stand der Technik gebaut. In der Rechtsprechung ist zudem vielfach der Ansatz verbreitetet, wonach auch aktuelle technische Regelwerke als anerkannte Regeln der Technik gelten. Daher wird auch werkvertraglich faktisch auf den Stand der Technik abgestellt, der sich in der Praxis noch nicht bewährt hat. In einer Zeit, in der aus Kostengründen und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit mehr Innovation und baulicher Fortschritt erforderlich sind, ist daher nicht erklärlich, warum die Fiktion eines Bauens nach anerkannten Regeln der Technik werkvertraglich weiterhin aufrechterhalten wird. Die Befürchtung, dass durch eine Neuausrichtung vor allem Verbraucherrechte beeinträchtigt werden könnten, ist unbegründet. Der gesetzlich festgeschriebene Standard, zum Beispiel der Sicherheit und des Energiestandards, bleibt unberührt. Anerkannte Regeln der Technik umfassen ohnehin nur sicherheitsrelevante Regelungen. Technische Qualitäten, Ausstattung und Komfortmerkmale sind aufgrund der Tatsache, dass im Zweifel werkvertraglich ohnehin das Übliche geschuldet ist, durch Planer und Bauunternehmen auch nicht einfach absenkbar. Künftig sollte daher das technisch und wirtschaftlich im Einzelfall gebotene geplant und errichtet werden und nicht das, was Juristen sich unter anerkannten Regeln der Technik vorstellen.